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Strandmuscheln und Hunde am Strand

Strandmuscheln
Generell kann jeder an den Strand mitbringen, was er für das richtige Strandvergnügen benötigt. Strandmuscheln sind bei uns also erlaubt! Lediglich innerhalb der Strandkorbbreiche (Laut Strand- und Badeordnung §13(2) ) ist es nicht erlaubt, sich ohne Anmietung eines Strandkorbes dort aufzuhalten (z.B. Sonnenbaden) oder dort Strandmuscheln aufzustellen. Auch in dem Bereich vor den Strandkörben (etwa 5 Meter zwischen Wasser- und Strandkorblinie) darf man seine Strandmuschel aufbauen oder dort Sonnenbaden.

Hunde
Laut unserer Satzung über die Strand- und Badeordnung §9 (1), (2) ist es in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September, aus hygienischen Gründen, untersagt Hunde mit an den Strand zu nehmen. In der restlichen Jahreszeit darf Ihr Hund gerne überall mit an den Strand. Ausgenommen davon sind Blinde mit Blindenhunden sowie die ausgeschilderten Hundestrände in Tarnewitz und Redewisch. Weiterhin herrscht im gesamten Gemeindegebiet Leinenzwang. Durch Hunde verursachte Verschmutzungen sind von Hundehaltern unverzüglich zu beseitigen. Mehr Infos für Herrchen & Frauchen finden Sie hier.

DLRG Baderegeln für Kinder

Darauf müssen Sie achten!

Baderegeln der DLRG für Kinder

Die meisten Kinder mögen Wasser. Sie lieben es, damit zu spielen und darin zu planschen. Oft werden sie durch den Reiz der Wasserfläche jedoch zu leichtfertigem Verhalten verleitet. Dann kann das nasse Element zur ernsten Lebensbedrohung werden. Nicht selten ereignen sich Unfälle mit tödlichem Ausgang im heimischen Umfeld oder in der näheren Umgebung. Am häufigsten sind Vorschulkinder bis zu fünf Jahren betroffen.

Wie im Straßenverkehr gibt es auch am und im Wasser Regeln, die für die allgemeine Sicherheit sorgen. Die Baderegeln der DLRG helfen, die persönlichen Fähigkeiten und Verhaltensweisen so einzuschätzen, dass niemand zu Schaden kommt.

  • Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst. Kühle dich ab und dusche, bevor du ins Wasser gehst.
  • Gehe niemals mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser.
  • Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.
  • Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist, aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
  • Überschätze dich und deine Kraft nicht.
  • Bade nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren.
  • Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort und suche ein festes Gebäude auf.
  • Halte das Wasser und seine Umgebung sauber, wirf Abfälle in den Mülleimer.
  • Aufblasbare Schwimmhilfen bieten dir keine Sicherheit im Wasser.
  • Springe nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist.

(C) DLRG

Badestellenkennzeichnung

Das bedeuten die Fahnen am Strand! (Siehe Bildergalerie unten!)

Badestellenkennzeichung an bewachten Stränden

Im Jahr Seit 2003 hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) neue Kennzeichnungen zur Sicherung der Badestellen des Landes eingeführt. Diese sind mittlerweile auch durch das Deutsche Institut für Normung als nationale Norm für Deutschland festgeschrieben worden.

Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Dieselbe Farbgebung kann zusätzlich direkt am Strand angebracht werden. Diese Kennzeichnung begrenzt dann das Badegebiet.

Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert ein Badeverbot für ungeübte Schwimmer, Kinder und ältere Personen wegen ungeeigneter Wasser- und Wetterbedingungen.

Eine einzelne rote Flagge zeigt ein generelles Badeverbot  wegen akuter Gefahrenlagen, wie Strömung, hoher Wellengang, aber auch Wasserverschmutzung, an.

Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Positionsflagge gekennzeichnet. In diesem Sektor können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Hier besteht Badeverbot. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammen geschlossenen nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

(C) DLRG