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Kurbeitrag - Ja klar

Preis

Die Kurabgabe beträgt für alle Personen ab 16 Jahren:

    Vom 01.05. - 30.09. - 2,10 Euro pro Person pro Tag, ermäßigt ab 50% Behinderung - 1,00 €.
    Vom 01.10. - 30.04. - 1,50 Euro pro Person pro Tag, ermäßigt ab 50% Behinderung - 0,70 €.

wer ist befreit?

- Personen, die auf der Durchreise sind und im Erhebungsgebiet bis zu 12 Stunden Quartier nehmen
- Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
- Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100%
- Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der lt. ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist
- Tagesgäste als Inhaber von Kurkarten der dem Verband Mecklenburgischer Ostseebäder angeschlossenen Gemeinden. (Ostseebad Insel Poel, Ostseebad Rerik, Ostseebad Kühlungsborn, Ostseebad Heiligendamm/ Bad Doberan, Ostseebad Nienhagen, Seiheilbad Graal Müritz)

Wo bezahle ich?

Der Kurbeitrag ist eine Bringschuld und mit dem Erwerb der Kurkarte beim Quartiergeber zu zahlen. Quartiergeber können z.B. Hotels, Pensionen, Campingplätze, Zimmervermittlungen oder auch private Vermieter sein. 

Welche Anwendungen deckt der Beitrag?

Der Kurbeitrag fließt in jegliche Konzerte und Live-Musik, Kinderprogramme, Wanderungen, Vorträge, alle möglichen Feste und Ausstellungen. Außerdem werden damit Wander-, Rad- und Reitwege, unsere Seebrücke, die Wandelgänge, die 11 öffentliche Toiletten, die Grünanlage, Bänke, der Kurpark, alle Promenaden, die Trinkkurhalle u.v.m. gepflegt und unsere Tourist-Information und die Rettungsschwimmer der DLRG ebenfalls finanziert. 

Wo gilt die Kurkarte?

Die im Ostseebad Boltenhagen erworbene Kurkarte ist in allen dem Verband "Mecklenburgische Ostseebäder" angehörigen Orten gültig.

Ostseebad Insel Poel, Ostseebad Rerik, Ostseebad Kühlungsborn, Ostseebad Heiligendamm / Bad Doberan, Ostseebad Nienhagen und Seiheilbad Graal Müritz.

Erstattung bei vorzeitiger Abreise

Bei vorzeitiger Rückreise (Krankheit, Unfall oder Sterbefall) wird die zuviel gezahlte Kurabgabe durch den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen rückerstattet. Die Zahlung erfolgt nur an Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Wohnungsgeber die Abreise des Kurgastes bescheinigt hat. Dieser Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise. Inhaber von Jahreskurkarten haben keinen Erstattungsanspruch. In der Kurabgabensatzung § 8 nachzulesen.

Satzungen des Ostseebades Boltenhagen