Im Ostseebad Boltenhagen gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde, geregelt durch die Strand- und Badeordnung der Gemeinde Boltenhagen sowie die Hundehalterverordnung des Amtes Klützer Winkel.
Hauptsaison (15. Mai bis 30. September): Hunde dürfen nur an den ausgewiesenen Hundestränden laufen.
Nebensaison (1. Oktober bis 14. Mai): Hunde dürfen den Strand grundsätzlich frei nutzen, wenn sie vom Halter unter ständiger Kontrolle gehalten werden und andere Gäste nicht belästigt oder gefährdet werden.
Ganzjährig gilt Leinenpflicht auf:
- öffentlichen Straßen und Wegen
- Promenaden, Deichen und Grünflächen
- dem Kurpark, der Seebrücke, der Mittel- und Strandpromenade sowie der Ostseeallee
Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Blindenführ- und Assistenzhunde. Bitte achten Sie stets auf die örtliche Beschilderung und entsorgen Sie Verschmutzungen durch Ihren Hund umgehend. Hier finden Sie den LEITFADEN FÜR DEN UMGANG MIT BLINDENFÜHRHUNDEN IM KLÜTZER WINKEL .