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Luftaufnahme von der Steilküste mit Blick Richtung Boltenhagen

Ihre Kur in Boltenhagen

Medizin im Einklang mit der Natur

Die frische Seeluft, beste Wasserqualität, mittleres Reizklima und intakte Natur zeichnen das Seeklima in unserem, seit 1998 staatlich anerkannten, Seeheilbad aus. Ein Klimagutachten stellt fest, dass das Ostseebad Boltenhagen beste Voraussetzungen zur Durchführung erfolgsversprechender Kuren besitzt. Eine Kur, heute in der Regel Rehabilitationsmaßnahme genannt, soll der Vorsorge dienen, der Stärkung einer geschwächten Gesundheit oder der Unterstützung der Genesung bei Krankheiten und Leiden verschiedenster Arten in dafür vorgesehenen Institutionen bzw. Kliniken.

Zwei Kurkliniken gibt es in Boltenhagen.

Die Ostseeklinik Boltenhagen ist eine Fachklinik für Mutter/ Vater Kind- Kuren und Rehaklinik für Kinder und Jugendliche. Die Strandklinik Boltenhagen widmet sich der Reha von Patienten mit kardiologischen und onkologischen Erkrankungen.

Eine Kur kann in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. Daneben gibt es Mutter-Kind-Kuren sowie „Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation“. Letztere dienen häufig der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Deshalb ist der Hauptkostenträger hier die gesetzliche Rentenversicherung. Für Menschen, die nicht (mehr) im Arbeitsleben stehen, übernehmen in der Regel die Krankenkassen die jeweiligen Maßnahmekosten, es können aber auch andere Rehabilitationsträger zuständig sein.

Alle Kliniken, Badeärzte und Therapiezentren finden Sie hier.

Die ambulante Kur

Während Sie bei einem stationären Aufenthalt in einer unserer Rehabilitationskliniken rundum versorgt werden, ist es bei einer "offenen Badekur" notwendig, dass sich der Patient selber um ein Quartier bemüht und sich während seines Aufenthaltes selber versorgt.

Die ambulante Kur dient der Vorsorge und findet in staatlich anerkannten Kurorten statt. Sie wird deshalb umgangssprachlich auch als „Badekure“ bezeichnet und dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

Mit einer ambulanten Kur können Sie verhindern, dass Sie erkranken oder dass sich Ihre Krankheit verschlimmert. Der ärztlich empfohlene Orts- und Klimawechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie gesundheitlich belastet sind und Sie dadurch eventuell in absehbarer Zeit erkranken.

In einer ambulanten Kur sollen Sie intensiver behandelt werden, als es bisher an Ihrem Wohnort möglich war. Welche Anwendungen und Therapien für Sie notwendig sind, entscheidet der örtliche Vertragskurarzt im Gespräch mit Ihnen. Während der ambulanten Kur gelten Sie als arbeitsfähig, sind also nicht vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb wird es in der Regel erforderlich sein, dass Sie für die ambulante Kur Ihren Urlaub einsetzen.

Zum Therapieplan gehört, dass ein Arzt Sie berät, motiviert und gegebenenfalls behandelt. Dazu
verordnet er Ihnen, wenn nötig, auch Medikamente. Dazu gehört auch, dass Sie physikalische Therapien erhalten, zum Beispiel Krankengymnastik. Wenn nötig, können die Therapeuten auch sogenannte ortsgebundene Heilmittel einsetzen, zum Beispiel Thermalbäder oder Heilstollen. Die Therapeuten legen auch Ihre Trainingseinheiten fest. Des Weiteren gehört auch dazu, dass Sie wichtige Informationen über Ihre Gesundheit erhalten und lernen, Ihr Verhalten zu ändern, zum Beispiel wie sie sich
ausgewogen ernähren.

⇒ LIEBE GÄSTE, BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE INFORMATION:

>> DIE OSTSEE-THERME BOLTENHAGEN IST DAUERHAFT GESCHLOSSEN. <<

AUSNAHME:

Ambulante Ostseewannenbäder werden in der Ostseeklinik Boltenhagen auf Rezept angeboten. Die Durchführung erfolgt an drei Tagen wöchentlich, Montag, Mittwoch und Freitag, in der Zeit von 09.15 Uhr bis 14.30 Uhr. Die Terminabsprache erfolgt telefonisch über die Ostseeklinik Boltenhagen unter 038825-480.

Der Weg zur Kur

Was muss ich tun? Fragen Sie Ihren Arzt bei einem gesundheitlichen Defizit, ob eine Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll ist. Ihr Arzt kennt Ihren Gesundheitszustand und kann einschätzen, ob eine medizinische Rehabilitation für Sie gegeben ist.

Wer muss den Maßnahmeantrag stellen? Die medizinische Prävention oder Rehabilitation muss von einem Arzt verordnet und bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Wie wird die Maßnahme beantragt? Hat Ihr Arzt bei Ihnen die Notwendigkeit einer Maßnahme festgestellt, muss er zunächst einschätzen, wer die Kosten dafür trägt, Rentenversicherung oder Krankenkasse. Füllen Sie das Antragsformular gemeinsam mit Ihrem Arzt aus. Bitten Sie ihn, eine Bescheinigung auszustellen, die Auskunft über Ihre Erkrankung gibt und warum für Sie eine Rehabilitation infrage kommt.

Was muss ich zahlen? Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, also auch Rentner, mitversicherte Ehepartner, Jugendliche und Kinder, Anspruch auf medizinische Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei stationärer Behandlung müssen Sie pro Tag 10 Euro zuzahlen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für kurärztliche Behandlungen, kurortsspezifische Heilmittel und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Ihre Krankenkasse kann Ihnen zu den übrigen Kosten, die im Zusammenhang mit der ambulanten medizinischen Vorsorgeleistung entstehen, einen Zuschuss bis zu 13 Euro pro Tag gewähren. Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler jederzeit medizinische Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Sprechen Sie auch in diesem Fall mit Ihrer Krankenkasse, ob Kosten übernommen werden.

Unsere Empfehlung Nach Bewilligung Ihres Antrages nehmen Sie bitte gleich Kontakt mit den Badeärzten und Therapiezentren auf. Telefonisch können so bereits Programme für Gesundheit und Wohlbefinden auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnitten werden. Reservieren Sie schon im Vorfeld Termine für Ihre Behandlunge, so sparen Sie kostbare Zeit.

Hier finden Sie alle Badeärzte und Therapiezentren!