Kurbeitrag - Ja klar

Die Kurabgabe beträgt für alle Personen ab 16 Jahren:

    in der Zeit vom 01.05. - 30.09. eines jeden Jahres 2,10 Euro pro Person Tag, ermäßigt ab 50% Behinderung 1,00 €.
    in der Zeit vom 01.10. - 30.04. eines jeden Jahres 1,50 Euro pro Person Tag, ermäßigt ab 50% Behinderung 0,70 €.

Von der Kurabgabe befreit sind:

- Personen, die auf der Durchreise sind und im Erhebungsgebiet bis zu 12 Stunden Quartier nehmen.
- Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind.
- Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100%
- Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der lt. ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist.
- Tagesgäste als Inhaber von Kurkarten der dem Verband Mecklenburgischer Ostseebäder angeschlossenen Gemeinden. (Ostseebad Insel Poel, Ostseebad Rerik, Ostseebad Kühlungsborn, Ostseebad Heiligendamm/ Bad Doberan, Ostseebad Nienhagen, Seiheilbad Graal Müritz)

Wo bezahle ich den Kurbeitrag?
Die Vermieter sind laut Satzung dazu angehalten, den Kurbeitrag von den Gästen entgegenzunehmen und in der Kurverwaltung abzurechnen.

Wofür wird der Kurbeitrag verwendet?
Kurkonzerte, Klassikkonzerte, Kinderprogramme, Live-Musik, Wanderungen, Vorträge, Seebrückenfest, wechselnde Ausstellungen, Touristinformation, Wander-, Rad- und Reitwegenetz, kostenlose Nutzung der Bäderbibliothek, Prospektmaterial, Pflege des Ortes, Seebrücke, Wandelgänge, 8 öffentlichen Toiletten, Grünanlagen, Bänke, Rettungsschwimmer der DLRG, Kurpark, Promenaden, Trinkkurhalle u.v.m.

Die Kurkarte gilt auch anderenorts
Die im Ostseebad Boltenhagen erworbene Kurkarte ist in allen dem Verband "Mecklenburgische Ostseebäder" angehörigen Orten: Ostseebad Insel Poel, Ostseebad Rerik, Ostseebad Kühlungsborn, Ostseebad Heiligendamm/ Bad Doberan, Ostseebad Nienhagen und Seiheilbad Graal Müritz gültig.

Kurbeitragserstattung bei vorzeitiger Abreise
Bei vorzeitiger Rückreise (Krankheit, Unfall oder Sterbefall) wird die zuviel gezahlte Kurabgabe durch den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen rückerstattet. Die Zahlung erfolgt nur an Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte, auf deren Rückseite der Wohnungsgeber die Abreise des Kurgastes bescheinigt hat. Dieser Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise. Inhaber von Jahreskurkarten haben keinen Erstattungsanspruch. In der Kurabgabensatzung § 8 nachzulesen.

Satzungen des Ostseebades Boltenhagen

kurkarten Kurabgabensatzung
Der Weg zur Kur_Vorschaubild Erhebung von Strandnutzungsgebühren
Satzung über die Strand- und Badeordnung Satzung über die Strand- und Badeordnung
Sandra Jafra Entgeldordnung Einrichtung Kurverwaltung Entgeltordnung für die Nutzung von Einrichtungen der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen
3FT Seebrücke Foto-Workshop 2015 (c) Ecki Raff Fremdenverkehrs- abgabensatzung
3FT Bibliothek Bibliothekssatzung
3 FT Kurhaus 2018 Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen"