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Gastgeberverzeichnis 2016 - Ostseebad Boltenhagen

38 Hotels . Pensionen Haus Seefrieden – Bed & Breakfast Zimmer und Ferienwohnungen Ostseeallee 30, 23946 Boltenhagen, Tel. 03 88 25/33 50 info@pension-seefrieden.de, www.pension-seefrieden.de Unsere Pension liegt 150 m vom Strand entfernt im Zentrum des Ostseebades Boltenhagen. Bettwäsche, Handtücher, Nebenkosten, Endreinigung und PKW-Stellplätze sind inklusive. Besonders attraktive Winter-Angebote nden Sie auf unserer Website: www.pension-seefrieden.de Anzahl Preis pro Zimmer/Tag in EURO + € + € der Zimmer HS ZS NS HP VP 2 DZ 60 45 35 3 App. 80 60 40 2 App. 95 75 50 Pension-Gästehaus Glander Ulf Glander, Klützer Straße 2 23946 Boltenhagen Tel. 03 88 25/2 23 10, Fax 03 88 25/2 15 30 gaestehaus-glander@m-vp.de Zentrale Lage (2 Minuten bis zum Strand). Fewo ab 45 m2 mit Balkon. Appartement 22 – 36 m2 mit Balkon oder Terrasse. Haustiere auf Anfrage. Änderungen vorbehalten! Preis pro Wohnung und Tag in EURO Anzahl bis 2 Personen 3 Personen 4 Personen der Whg. Pers. HS ZS NS HS ZS NS HS ZS NS 3 Fewo 4 80 65 40 80 65 40 80 65 40 5 App. 2-4 65 50 30 70 55 35 70 55 35 Pension „ZUM MICHEL“ Jutta Irmler, Klützer Str. 4 a 23946 Ostseebad Boltenhagen Tel. 03 88 25/317-0, Fax 03 88 25/317-18 pension-zum-michel@m-vp.de www.pension-zum-michel.m-vp.de 3 Appartements für 1 bis 3 Personen, 1 Appartement davon behindertengerecht. Je Appartement 1 komb. Wohn-/ Schlafraum, 2 x mit Balkon. Fewo ca. 80 m2 mit Terrasse. 120 m zum Strand. Frühstück auf Wunsch. Arzt im Haus. Preis pro Wohnung und Tag in EURO Anzahl bis 1 – 2 Personen 2 – 3 Personen jede weitere Pers. der Whg. Pers. HS ZS NS HS ZS NS HS ZS NS 1 Fewo 4 80 60 40 80 70 60 7,50 7,50 7,50 3 App. 1-3 50 40 35 60 55 50 Der Kurbeitrag macht’s möglich! Die Kurabgabe wird im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit seinen Ortsteilen Redewisch, Tarnewitz und Wichmannsdorf erhoben und dient zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel: • Strand, Kurpromenade, Kurpark • Rettungsschwimmer am Badestrand • Gäste-Service der Kurverwaltung • umfangreiches Veranstaltungsprogramm u. v. m. Die Kurabgabe wird in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben. Höhe der Kurabgaben Die Höhe der Kurabgabe pro Tag im Erhebungsgebiet beträgt: · Frühstücksbuffet ab 8.30 bis 11 Uhr, Sa-So bis 12 Uhr Von Nov-März ist eine Reservierung für das Frühstück erforderlich · handgemachte Pralinen · hausgemachte Kuchen · Sanddornspezialitäten Ostseeallee 6a 23946 Ostseebad Boltenhagen Telefon 038825/21701 www.cafe-pralinchen-boltenhagen.de Betriebsferien im Januar a) in der Zeit vom 01.05.-30.09. eines jeden Jahres 2,10 € pro Person ermäßigt gem. § 3 Abs. 1,00 € pro Person b) in der Zeit vom 01.10. des einen Jahres bis zum 30.04. des folgenden Jahres 1,50 € pro Person ermäßigt gem. § 3 Abs. 0,70 € pro Person Befreiung/Ermäßigung (1) Von der Kurabgabe sind befreit: 1. Personen, die auf der Durchreise sind und im Erhebungsgebiet bis zu 12 Stunden Quartier nehmen, 2. Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind, 3. Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, 4. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 %, 5. die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der lt. ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist, 6. Tagesgäste als Inhaber von Kurkarten der dem Verband „Mecklenburgische Ostseebäder“ angeschlossenen Gemeinden. (2) Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50 % wird die Kurabgabe ermäßigt. Die Kurkarte berechtigt zur freien/ermäßigten Inanspruchnahme: • des Strandes • der Tourist- Information • der Bäderbibliothek • des innerörtlichen Bus-Shuttles und innerörtlichen ÖPNV • des Veranstaltungsangebotes der Kurverwaltung • der öffentlichen Toiletten Ihre Kurkarte ist in allen dem Verband „Mecklenburgische Ostseebäder“ angehörigen Gemeinden (Insel Poel, Rerik, Kühlungsborn, Heiligendamm, Nienhagen, Graal Müritz) gültig.


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